| 1014 Eintrag | Die Regelung, dass Sport und Bewegung im Freien nur „im Ausnahmefall“ … möglich sind, ermöglicht … nicht nur die Begleitung einer Person, die … nicht in der Lage ist, Sport und Bewegung im Freien alleine durchzuführen, sondern auch die Begleitung solcher Personen, die (etwa weil sie alleinstehend sind oder allein leben)
ein nachvollziehbares Bedürfnis geltend machen können,
zur Vermeidung einer mit dem Kontaktverbot einhergehenden sozialen Isolierung oder aus Gründen der psychischen Gesundheit mit einer anderen Person des Vertrauens zusammenzutreffen.
Ja wenn das keine Einladung ist … |